Die Antragstellung erfolgt weiterhin über die bundesweit einheitlich digitale Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
Unternehmen müssen Anträge elektronisch durch prüfende Dritte (d.h. Steuerberater/innen, Wirtschaftsprüfer/innen, vereidigte Buchprüfer/innen und/oder Rechtsanwälte/innen) über die Überbrückungshilfe-Plattform stellen
(www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de).
Soloselbstständige, die Neustarthilfe beantragen, können direkt Anträge stellen (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de) und dazu das von der Steuererklärung bekannte ELSTER-Zertifikat nutzen.
Die Abschlagszahlungen und die Antragstellung starten im Monat Februar 2021.
Die regulären Auszahlungen erfolgen wie auch schon bei der Überbrückungshilfe II und den außerordentlichen Wirtschaftshilfen über die Länder. Die regulären Auszahlungen starten im Monat März 2021.
(Angaben von der Seite: Überbrückungshilfe Unternehmen - Überbrückungshilfe – verbessert, erweitert und aufgestockt! (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de))
Die IHK Rheinhessen hat die Bedingungen und Voraussetzungen aufgezeigt, daher verlinke ich an dieser Stelle
Überbrückungshilfen III
Neustarthilfe für Soloselbstständige
oder gleich die Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft
Informationen zu den aktuellen Kreditprogrammen der KfW, ab jetzt mit 100% Haftungsfreistellung der Hausbank. KfW-Schnellkredit 2020
Informationen zu Corona-Hilfen durch die ISB RLP finden Sie hier:
Informationen zu Corona-Kredithilfen durch die KfW finden Sie hier: