Liquiditässichernde Maßnahmen in der Corona-Krise: Geld vom Staat?

 

Teil 2 – Welche liquiditätssichernden Maßnahmen durch den Staat sind per heute möglich?

 

Im Zentrum des Hilfspaketes der Bundesregierung für kleine und mittelständische Unternehmen, Freiberufler und Künstler steht derzeit ein leichterer Zugang zu Krediten der KfW-Bank und der Landesförderinstitute.

 

  1.          Dabei werden erleichterte Zugangsvoraussetzungen für das Kurzarbeitergeld eingeführt:
    •   Absenkung des Quorums der von Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten im Betrieb auf bis zu 10 %
    •    teilweiser oder vollständiger Verzicht auf Aufbau negativer Arbeitszeitsalden
    •     Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeitnehmer
    •     vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit (BA)
  2. Auf die Steuerstundungsmöglichkeiten bin ich gestern eingegangen (diese gelten für alle Steuerarten, auch für die Umsatzsteuer  und Versicherungssteuer)
  3. Kreditmittel werden über die Förderbanken zur Verfügung gestellt:

 

Wie geht das?

 

·      Man nimmt Kontakt mit der Hausbank auf

 

·      Die kümmert sich um den Antrag bei den Förderbanken, also KfW oder Landesförderinstitute (dazu kann ich Sie beraten)

 

·      Vorbereitung: Szenarien der Unternehmensplanzahlen nach Umsatzeinbruch; entsprechende Liquiditätspläne zu den Szenarien, damit man qualifiziert über die Höhe des Kredits reden kann. (Sprechen Sie mich an, ich helfe Ihnen)

 

·       Die Förderbanken werden dann zu 80% das Risiko bei Betriebsmitteln und zu 90% das Risiko bei Investitionen ggü. den Hausbanken übernehmen. Die Konditionen liegen zwischen 1% und 5,22% p.a. effk. Jahreszins, je nach Risikoklasse. (Es lohnt sich also gut vorbereitet zu sein!)

 

·       Dies gilt im Rahmen von zusätzlichen Sonderprogrammen bei der KfW, auch für Unternehmen die ernsthaft in die Krise geraten sind.

 

·       Unter den nachfolgenden Links können Sie sich informieren:

 

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/20200313-schutzschild-fuer-beschaeftigte-und-unternehmen.html

 

https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

 

Um zu vermeiden, dass betroffene Unternehmen allein deshalb einen Insolvenzantrag stellen müssen, weil Liquiditätshilfen nicht rechtzeitig bei ihnen ankommen, soll die reguläre dreiwöchige Insolvenzantragspflicht bis zum 30.09.2020 ausgesetzt werden.

 

 

Was machen Künstler und Freiberufler aus der Kultur- und Kreativwirtschaft in der Corona-Krise?

 

Die Verbote von Veranstaltungen führen insbesondere bei Künstlern, Eventprofis und Kreativen zu erheblichen Umsatzeinbrüchen, z.T. sogar zu existenzbedrohenden Krisen. Die Kulturbehörden der Länder arbeiten derzeit mit Hochdruck an Hilfemaßnahmen.

 

Welche Möglichkeiten für Unterstützung es für Kreative aktuell gibt:

 

  •           Nachfrage beim Finanzamt: Alle angesprochenen Steuermaßnahmen gelten auch hier!
  • Selbständige, die nicht gesetzlich kranken-, renten- und pflegeversichert sind, haben Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen für soziale Sicherung (§ 58 IfSG) – die Finanzämter geben dazu genauere Infos
  • Hat man mindestens einen Mitarbeiter, gibt es auch hier die Möglichkeit der Kurzarbeit
  • bestehenden Verträgen auf ein Ausfallhonorar hin überprüfen
  • Die Künstlersozialkasse berät derzeit über verschiedene Maßnahmen, um die Kreativbranche zu unterstützen.

 

Darüber hinaus prüft die Bundesregierung derzeit echte Zuschussmöglichkeiten, insbesondere zunächst für 1-Personen Unternehmer/Freiberufler/Künstler: Informationen folgen, sobald es Neuigkeiten gibt!

 

 

Leistungen der Bundesagentur für Arbeit

 

Sollte tatsächlich eine existenzbedrohende Krise eintreten, gibt es auch Hilfe von der Bundesagentur für Arbeit bzw. den Jobcentern.

 

Grob zusammengefasst gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Arbeitslosenversicherung für Selbstständige. Diese Versicherung kann man nur in den ersten drei Monaten der Selbstständigkeit abschließen. Wenn das erfolgt ist und alle Beiträge bezahlt sind, kann man sich arbeitslos melden. Die Höhe des Arbeitslosengeldes hängt dabei von der Qualifikation und der Beschäftigung ab. Ebenso spielt es eine Rolle, ob zuvor schonmal als Angestellter einbezahlt wurde.
  2. Grundsicherung für Selbstständige – auch bekannt als Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV. Das geht immer dann, wenn das Einkommen nicht zum Leben reicht. Die Höhe wird individuell berechnet und hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Ansprechpartner: Bundesagentur für Arbeit.

 

Sie haben Corona und können selbst nicht mehr arbeiten:

 

Im Allgemeinen gibt es zwei Gründe, warum man als Selbstständiger wegen des Coronavirus nicht mehr arbeiten kann:

 

  1.            Man ist selbst erkrankt: In diesem Fall bekommt man, wie bei jeder anderen Krankheit auch, ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit gesetzliches Krankengeld. Eine so lange Erkrankung ist nicht zu erwarten.
  2. Man ist ein Verdachtsfall: Ist man in häuslicher Quarantäne und kann seinem Beruf nicht mehr nachgehen, da Heimarbeit ausgeschlossen ist, dann kommt das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen zum Tagen. Danach erhält man eine Entschädigung für Verdienstausfälle. Der Staat zahlt eine monatliche Summe, die sich an dem letzten Jahreseinkommen orientiert.

 

Weiterführende Links:

 

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html

 

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche_Finanzen/2020-03-13-Schutzschild-Beschaeftigte-Unternehmen.html

 

https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

 

https://www.handwerksblatt.de

 

Für Rheinland-Pfalz:

 

1.      Hotline und Servicemail für Unternehmen in RLP:

 

Telefon: 06131/16-5110

 

Email: unternehmenshilfe-corona@mwvlw.rlp.de

 

2.      Beratungshotline Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB): 06131/6172-1333

 

Email: beratung@isb.rlp.de

 

3.      Agentur für Arbeit: Kurzarbeitergeld

 

Merkblatt: https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-8a-kurzarbeitergeld_ba015385.pdf

 

Antrag: https://www.arbeitsagentur.de/datei/antrag-kug107_ba015344.pdf

 

 

Fortsetzung folgt.