Beraterleistungen werden zu 100% übernommen!

Sie sind in der Corona-Krise? Bedingt durch den Virus sind Sie in eine unverschuldete Krise geraten und suchen nun Hilfe? Das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (Bafa) fördert 100% der Unternehmensberaterkosten, bis zu 4.000,- Euro. Die Antragstellung ist einfacher denn je:

 

Die betroffenen Unternehmen erhalten einen Zuschuss für eine Beratungsleistung in Höhe von 100 %, maximal jedoch 4.000 Euro, der in Rechnung gestellten Beratungskosten (Vollfinanzierung).

 

  • Es können von betroffenen Unternehmen bis zur Ausschöpfung der maximalen Zuschusshöhe mehrere Beratungen im Rahmen des neuen Kontingentes beantragt werden.

 

  • Der Zuschuss wird vom BAFA als Bewilligungsbehörde direkt auf das Konto des Beratungsunternehmens ausgezahlt.

 

  • Die antragsberechtigten Unternehmen werden daher von einer Vorfinanzierung der Beratungskosten entlastet.

 

  • Betroffene Unternehmen müssen kein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner vor Antragstellung führen.

 

  • Anträge auf Förderung einer Beratung nach diesen Bestimmungen können zunächst bis einschließlich 31. Dezember 2020 gestellt werden.

 

Allerdings, wie üblich bei Fördergelder, der Zuschuss muss vor der Inanspruchnahme der Beratung beantragt werden. Was müssen Sie tun? Suchen Sie sich einen Unternehmensberater Ihres Vertrauens, der Bafa gelistet ist – CKG-Consulting zum Beispiel!

 

 

Was CKG z.B. für Sie tun kann:

 

  • Wir prüfen Ihr Unternehmen: Strategie, Liquidität, Kostenstruktur, Lieferantenverbindlichkeiten, Forderungsstruktur …

 

  • Wir sichern Ihre Liquidität z.B.
    • Soforthilfe beantragen 
    • KfW-Kredit-Instrumente nutzen
    • Bankgespräche vorbereiten/führen
    • Steuerstundungen beantragen
    • Forderungsmanagement analysieren, anpassen, überwachen
    • Personalkosten im Blick, ggf. Kurzarbeit …
    • Lieferantenverbindlichkeiten prüfen
    • Anpassungsfähige Kosten aufspüren

 

  • Planrechnungen incl. Liquiditätsplan erstellen

 

  • Strategien entwickeln